Danny Geschrieben August 27, 2009 Melden Share Geschrieben August 27, 2009 (bearbeitet) Ich muss in ca 2 Wochen zur Überprüfung!Heute ist ein schreiben von der BH gekommen, da steht drinnen ich muss-->Typenschein-->Einzelgenehmigungbescheid-->Zulassungschein Teil II--> und Zulassungsschein mitnehemenMeine Fragen:Was ist der Einzelgenehmigungbescheid?Den Zulassungsschein hat mir der Kiwis abgenommen, wie soll ich den mitnehmen Wann kommt eig die Strafe? Nach der Überprüfung?Brauch ich bei der Überprüfung 2 spiegel oder eh nur einen?Mit wieviel Strafe muss ich rechnen? Ich bin mit 96 in der 70er geradert worden, also keine Walze!Muss die ori ÜS oben sein weil ich hab grad 13:53 und ori ist 14:53? Denk mal schon bearbeitet August 27, 2009 von Danny Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zap Geschrieben August 27, 2009 Melden Share Geschrieben August 27, 2009 Einzelgenehmigung beim Moped ? Noch nie gehört. Wenn du sowas nicht hast kannst du es auch nicht mitbringen. Das Moped sollte schon im Originalzustand sein. Das erhöht die Chancen durchzukommen enorm.Wann du die Strafe bekommst und wie hoch sie ist kann ich dir leider nicht sagen Lg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bxtd Geschrieben August 27, 2009 Melden Share Geschrieben August 27, 2009 (bearbeitet) Da steht "Zulassungsschein Teil2". Du fährst in der Regel mit Teil1 rum. Der Teil2 ist i. d. R. in den Typenschein geklammert.Wenn im Typenschein zwei Spiegel eingetragen sind, brauchst du zwei. Sieh dir das halt mal an...MfG Peter bearbeitet August 27, 2009 von bxtd Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Danny Geschrieben August 27, 2009 Autor Melden Share Geschrieben August 27, 2009 Wegen dem Einzelgenehmigungbescheid, im Typenschein steht beiGenehmigungsgrundlage Einzelgenehmigung, aber da ist EU-Genehmigung angekreutz als werd ich glaub ich nur den Typenschein dazu brauchen!Wegen dem Zulassungsschein ist mir schon klar mit dem teil II aber da ist nur "normale" Zulassunggschein auch nur extra angeführt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bxtd Geschrieben August 27, 2009 Melden Share Geschrieben August 27, 2009 Wenn die Polizei diesen hat, hat sie vermutlich auch dein Kennzeichen? In dem Fall ist die Sachlage klar. Keine Zulassung - kein Zulassungsschein Teil1.Wenn du aber doch noch dein Kennzeichen hast, würde ich dort anrufen und nachfragen, wie hier nun vorzugehen ist.MfG Peter Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Danny Geschrieben August 28, 2009 Autor Melden Share Geschrieben August 28, 2009 Ich finde das ist eig klar, dass ich kein Taferl hab, wenn ich zur überprüfung muss oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tonei Geschrieben August 29, 2009 Melden Share Geschrieben August 29, 2009 nein.. eugentlich ist das nicht klar Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Danny Geschrieben August 29, 2009 Autor Melden Share Geschrieben August 29, 2009 Kann sonst keiner meine Frage(n) beantworten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tonei Geschrieben August 30, 2009 Melden Share Geschrieben August 30, 2009 Nimm einfach alle Papiere mit diest hast mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Danny Geschrieben August 30, 2009 Autor Melden Share Geschrieben August 30, 2009 Mein offenen Fragen:Wann kommt eig die Strafe? Nach der Überprüfung?Mit wieviel Strafe muss ich rechnen? Ich bin mit 96 in der 70er geradert worden, also keine Walze! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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