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Vertrag bei Privaten moped verkauf


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Hi Leute

Als ich gestern im bett gelegen bin hab ich mir folgendes gedacht:

Angenommen einer verkauft sein moped an einen anderen, aber das moped geht zu schnell.

Die kiwara haltet den käufer auf und der sagt: "ja ich habs vom XXXX schon so gekauft". Dann würde Der käufer eine anzeige und der verkäufer eine anzeige bekommen. (is so weil das hab cih schon öffters in einer dokum. im TV gesehn).

Was wäre, wenn man einen Vertrag schreib den der Käufer unterschreibt in dem AUSDRÜCKLICH hingewiesen wird, dass das moped in diesem zustand, endtrosselt nur auf privatplatz gefahren werden darf und man das dann bei der gerichtsverhandlung oder wo ich immer herzeigt.

Funkt das? Darf man das?

mfg

ps: bissal kompliziert, fragt mich wenn ihr was nicht versteht ;)

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LoL^^

Wenn dich ein Kiwara aufhält, dass Moped geht zu schnell und du sagst du hast es so gekauft, geschieht dem Verkäufer genau garnichts,..

Da sagt jeder kiwi und sachbearbeiter, dass du dich selbst drumm kümmen müssen hättest^^

mfg

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ja denk ich auch!

Sonst würd das risiko keiner eingehen wenn man da haftet und ich kenn genug die endrosselte mopeds verkaufen sogar gie Händler selber die einen Ruf zu verlieren haben endrosseln einem das Moped also kann ich mir nicht vorstellen das da der Verkäufer haftet...

mfg

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hallo also wir haben in BW= betriebswirtschaft gelernt das bei einem kaufvertrag als auch bei einem privaten kauvertrag der verkäufer bei arglistig verschwiegenen sachen haftet , vl. hillft dir das weiter!

Ja, aber ist das Arglistig? Wenn jemand en moped verkaufst nein eig. ja net xD Und wenn dem sagst was geamcht hast..

Ich würde halt zur sicherheit einen machen, dann bist 100% auf der sicheren Seite!

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die frage stellte ich mir auch schon oft ^^

ich würde es so sagen:

eig müsste es im kaufvertrag angegeben sein falls am moped was nicht original ist! dh. entdrosselt, sportla, bla bla. es müssen ja genauso die mängel angegeben werden und die "zusatz" sachen die man bekommt. und ich glaube das man da hinschreiben sollte zb das sie offen ist. wenn man es nicht macht als verkäufer dann sollte es eig zu den Arglistig Verschwiegenen Mängeln gehören und somit "weiss" der käufer nichts davon und sich ausreden könnte! Wenn er sie angibt die "mängeln" kann ihm nichts passiern egal wieviel tuning das moped hat!. allerdings würde ich es nie machen als käufer weil es einfach asozial und arm ist! auch wenn es mir vlt den arsch retten würde.

die andre sache ist.

am ort der "überprüfung" walze^^ juckt es den kiwi glaub ich ned wem das moped gehört hat und wie schnell es damals gelaufen ist! könnten einer 70 jährigen oma gehört haben und nen parmakit verbaut haben^^ was weiss ich. weil es ist ja vorgeschriben (man lernt es beim schein) das wenn man bemerkt das das moppal mehr als die erlaubte geschwindigkeit läuft in Ö 45 und DE 25 bzw 45, dass man dann zum händler gehen MUSS und es wieder herrichten lassen MUSS!

also könnte beides korrekt sein. aber ich denke wenn man vor gericht gehen würde, das eher die erste sache stimmen sollte! also die strafe auf den vorbesitzer übergeht und noch paar andere delikte wegen betrug!

ist hald MEINE theorie ^^

korrigiert mich falls ich falsch liege ;)

mfg

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