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125cc bzw. 250 cc


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werd dann mal den Polizeiposten anrufen und mich erkundigen.

sag euch dann noch Bescheid. Wenn die Strafe nicht allzu hoch ist, werd ich mir ne rs 125 kaufen. Wenn doch, bleib ich lieber, bei der rs 50 und schau dass ich ein ordentliches Setup reinhau.

grEetZ

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Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Wann liegt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor?

Ein Fahren ohne FE liegt vor, wenn ein Kraftfahrzeug geführt wird und

man nicht in Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist (z.B. durch vorangegangenen Entzug der Fahrerlaubnis),

ein Fahrverbot nach §25 StVG angeordnet wurde (z.B. wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, einem Rotlichtverstoß, usw.),

ein Fahrverbot nach §44 StGB angeordnet wurde (z.B. wegen §142 StGB Verkehrsunfallflucht mit geringem Schaden)

oder der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

Welche Folgen sind bei einem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu erwarten?

Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann angeordnet werden, wenn Punkt 1 bis Punkt 3 vorsätzlich begangen wurden.

Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten kann, bei fahrlässiger Begehung von Punkt 1 bis 4, sowie vorsätzlicher Begehung von Punkt 4 angeordnet werden.

Die selben Strafen gelten auch für den Halter, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt.

Es kann sogar das Fahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn bei vorsätzlicher Begehung gegen Punkt 1 bis 3 verstoßen wurde oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen den Täter angeordnet war.

Gleiches gilt auch für den Halter, wenn der die Tat zugelassen oder angeordnet hat.

Wurde der Täter schon einmal wegen vorsätzlicher Begehung nach Punkt 1 bis 3 in den letzten drei Jahren verurteilt, so kann ebenfalls das Fahrzeug eingezogen werden.

"Regelstrafen" bei Ersttätern:

Privatfahrschule -> 5 - 10 TS

ausländische Fahrerlaubnis -> 5 - 10 TS

Kurzfahrt -> 10 - 20 TS

Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS (*1

mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 30 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten

nach Entzug der Fahrerlaubnis -> 20 - 60 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten

innerhalb der Sperrfrist -> Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten

TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)

(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet

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jetzt mal im ernst meint ihr ihr seit besser wenn ihr eure mopeds tunt, das ist vom prinzip her genau das selbe, nur das halt wenn sie ihm drauf kommen auch noch urkundenfälschung dabei is.........also wennsd es machst rat ich dir folgendes, kauf dir ne unfall rs, nimm die papiere und die nummer und verseh die 125er(richtige) Rs damit.........

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hallo,

erstmal dank ich euch für eure tipps und antworten.

Ich werd noch nach einer unfall rs schauen. Falls ich keine Finde, um die Papiere übernehmen zu können, werd ich mir einfach ne rs 50 kaufen und ein fettes setup reinhauen.

grEetZ cpisx

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